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Azubi finden als kleiner Betrieb: So klappt es – mit Muster-Anzeige und Vergütung 2026
Auch ein kleiner Betrieb kann einen Azubi finden – wenn er früh startet und dort sucht, wo Jugendliche wirklich unterwegs sind. Klären Sie zuerst, ob Sie ausbilden dürfen. Dann zählen ein ehrlicher Einblick in den Alltag, eine kurze Anzeige in ihrer Sprache und eine Bewerbung, die so einfach ist wie eine Nachricht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ausbilden dürfen: geeigneter Betrieb, geeigneter Ausbilder, meist mit AEVO-Prüfung
- Mindestens 724 € im 1. Jahr bei Start 2026
- Für Start 2027 sind es mindestens 764 €
- Rund ein Jahr vor Ausbildungsbeginn mit der Suche anfangen
- Praktika, Schulen, Börsen und Handy kombinieren
Inhalt dieses Artikels
Dürfen Sie überhaupt ausbilden?
Ausbilden ist kein Selbstläufer. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verlangt drei Dinge – und Ihre Kammer (IHK oder Handwerkskammer) prüft sie, bevor der erste Vertrag eingetragen wird.
- Ein geeigneter BetriebIhr Betrieb muss nach Art und Einrichtung passen, und die Zahl der Azubis muss im Verhältnis zu Ihren Fachkräften stehen (§ 27 BBiG). Fehlen einzelne Inhalte, kann ein externer Kurs oder ein Partnerbetrieb sie abdecken.
- Eine persönlich geeignete PersonWer Azubis einstellt, muss persönlich geeignet sein. Wer selbst ausbildet, muss persönlich und fachlich geeignet sein (§ 28 BBiG).
- Fachliche EignungIn der Regel heißt das: passender Berufsabschluss plus Berufspraxis (§ 30 BBiG). Dazu kommen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
- Die Ausbilder-Eignung (AEVO)Diese Kenntnisse weisen Sie meist mit der Ausbildereignungsprüfung nach. Sie hat einen schriftlichen Teil von etwa drei Stunden und einen praktischen Teil von höchstens 30 Minuten (§ 4 AusbEignV).
Im Handwerk ist der Weg oft kürzer. Wer die Meisterprüfung hat, gilt in der Regel als fachlich geeignet – Teil IV der Meisterprüfung deckt die Ausbilder-Eignung ab (§ 22b Handwerksordnung).
Tipp: Rufen Sie die Ausbildungsberatung Ihrer Kammer an, bevor Sie eine Anzeige schalten. Dort erfahren Sie, ob Ihr Betrieb schon als Ausbildungsbetrieb geführt wird und was noch fehlt.
Was ein Azubi mindestens verdient
Für Azubis gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn (§ 22 Abs. 3 MiLoG), sondern die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG). Entscheidend ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt – dieser Betrag gilt dann für die ganze Ausbildung.
| Mindestvergütung pro Monat (brutto) | Start 2026 | Start 2027 |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 € | 764 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 € | 902 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 € | 1.031 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.014 € | 1.070 € |
Ein Beispiel: Wer im August 2026 startet, bekommt mindestens 724 € im ersten und 854 € im zweiten Jahr. Wer im August 2027 startet, bekommt mindestens 764 € im ersten Jahr.
Achtung: Gilt für Sie ein Tarifvertrag, zählt der Tarif. Sind Sie nicht tarifgebunden, darf Ihre Vergütung die Tarifsätze Ihrer Branche und Region um höchstens 20 % unterschreiten – auch wenn das über dem Mindestbetrag liegt.
Wann Sie suchen sollten
Ausbildungen beginnen in der Regel im August oder September. Viele Bewerbungsphasen starten 12 bis 18 Monate vorher – größere Betriebe sind also früh dran.
Für Sie heißt das: Wer zum Sommer 2027 einen Azubi will, sucht am besten jetzt. Ein grober Fahrplan:
- 12–10 Monate vorher: Eignung mit der Kammer klären, Anzeige schreiben, Praktikumsplätze anbieten.
- 10–6 Monate vorher: Schulen und Messen nutzen, Praktika durchführen, Gespräche führen.
- 6–3 Monate vorher: Zusagen machen, Vertrag schließen, Eintragung bei der Kammer beantragen.
- Bis zum Start: Kontakt halten – ein kurzes „Wir freuen uns auf dich“ beugt Absprüngen vor.
Sie sind spät dran? Viele Jugendliche suchen auch im Frühjahr und Sommer noch. Es lohnt sich, weiter zu suchen.
Wo Sie junge Leute erreichen
Jugendliche entscheiden oft nach Gefühl: Kenne ich den Betrieb? War ich schon mal da? Deshalb wirken persönliche Kontakte oft besser als die perfekte Anzeige.
- Praktika: Schulpraktika und Ferienpraktika sind Ihr bester Kanal. Ein guter Praktikumstag ist Werbung, die weitererzählt wird.
- Schulkooperationen: Bieten Sie Schulen in der Nähe Betriebsbesuche, einen Vortrag in der Abschlussklasse oder Praktikumsplätze an.
- Ausbildungsmessen: Ein kleiner Stand mit Azubis oder jungen Mitarbeitenden wirkt nahbarer als ein Prospekt.
- Lehrstellenbörsen der Kammern: Viele IHKs führen eine Lehrstellenbörse, in der Mitgliedsbetriebe ihre Plätze einstellen. Fragen Sie auch Ihre Handwerkskammer nach ihrem Angebot.
- Agentur für Arbeit: Sie können Ausbildungsstellen online aufgeben. Der Arbeitgeber-Service hilft mit einer persönlichen Ansprechperson.
- Social Media: Kurze Videos aus dem Arbeitsalltag zeigen mehr als jeder Text. Azubis und junge Mitarbeitende sind die glaubwürdigsten Gesichter dafür.
- WhatsApp: Eine Nummer zum Schreiben senkt die Hürde: kein Anruf, keine Mail, keine Mappe. Nennen Sie sie auf Aushang, Website und Anzeige.
Auch jobsdm setzt auf das Handy: Bewerber ab 16 melden sich per WhatsApp an und wählen PLZ, Branche und Art der Stelle – auch „Ausbildung“. Ihre Ausbildungsstelle geht dann per WhatsApp an passende Leute aus Ihrer Umgebung. Mehr unter Für Betriebe.
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Stelle buchenDu oder Sie in der Anzeige?
Unsere Empfehlung: Du. Viele Ihrer Leser sind 15 bis 18 Jahre alt. „Du“ klingt für sie nahbar und zeigt, wie es im Team zugeht.
Wichtig ist, dass es zu Ihrem Betrieb passt. Wenn im Alltag alle „Sie“ sagen, schreiben Sie lieber freundlich per „Sie“ – aber dann ohne Amtsdeutsch. Und bleiben Sie in einer Anzeige bei einer Form.
So nicht
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n motivierte/n Auszubildende/n mit überdurchschnittlichen Schulleistungen und ausgeprägter Teamfähigkeit.
Besser so
Du willst etwas mit den Händen machen und siehst gern, was du geschafft hast? Dann starte bei uns deine Ausbildung. Zeugnisnoten sind uns nicht so wichtig wie deine Lust aufs Lernen.
Muster: Ausbildungsanzeige zum Anpassen
Ersetzen Sie alles in eckigen Klammern. Viele Bausteine kennen Sie schon aus unserem Artikel Stellenanzeige für Aushilfen schreiben – bei Azubis kommen Ausbildung, Berufsschule und Vergütung dazu.
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Das bringst du mit: [Schulabschluss, falls wirklich nötig], Zuverlässigkeit und Lust aufs Lernen.
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Die 6 häufigsten Fehler
- Zu spät anfangen – wer erst im Frühsommer sucht, hat weniger Auswahl.
- Anzeige wie für Erwachsene – Firmengeschichte und Anforderungslisten lesen 16-Jährige nicht.
- Keine Vergütung genannt – die Zahlen pro Ausbildungsjahr sind eine der wichtigsten Infos.
- Zu hohe Hürde – Mappe mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen per Post schreckt ab.
- Langsam antworten – wer erst nach zwei Wochen zurückschreibt, hat den Bewerber oft schon verloren.
- Funkstille bis zum Start – ohne Kontakt zwischen Zusage und Ausbildungsbeginn springen manche ab.
Ein guter Praktikumstag sagt mehr als jede Anzeige.
Jugendarbeitsschutz in Kürze
Ist Ihr Azubi bei Beginn unter 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die wichtigsten Punkte:
Achtung: Vor dem ersten Arbeitstag muss Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorliegen, nicht älter als 14 Monate (§ 32 JArbSchG). Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 8, 14). Für die Berufsschule müssen Sie freistellen; an einem langen Schultag pro Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf danach nicht mehr gearbeitet werden (§ 9).
Für einzelne Branchen gibt es Ausnahmen, etwa für Bäckereien und Gastronomie ab 16 (§ 14 JArbSchG). Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer.
Förderung und Unterstützung
Die Agentur für Arbeit bietet Betrieben mehrere Hilfen rund um die Ausbildung. Zwei davon passen gut zu kleinen Betrieben:
- Einstiegsqualifizierung (EQ): ein geförderter Praktikumsplatz von 4 bis 12 Monaten für Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz haben oder noch nicht ganz ausbildungsreif sind. Sie bekommen einen Zuschuss zur Vergütung und eine Pauschale für die Sozialversicherung. Oft wird aus dem Praktikum eine Ausbildung.
- Assistierte Ausbildung (AsA): Ein Bildungsträger begleitet Ihren Azubi mit Lernförderung und bei Problemen. Ihr Betrieb bekommt Hilfe bei Organisation und Konflikten und eine feste Ansprechperson. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter; beantragen muss sie der Azubi.
Tipp: Die genauen Beträge werden regelmäßig angepasst. Fragen Sie beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit nach (gebührenfrei: 0800 4 555520).
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Brauche ich einen Ausbilderschein, um auszubilden?
In der Regel ja. Wer ausbildet, muss persönlich und fachlich geeignet sein (§§ 28, 30 BBiG). Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse weisen Sie meist mit der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nach. Im Handwerk deckt Teil IV der Meisterprüfung das ab. Es kann auch eine andere geeignete Person im Betrieb als Ausbilder benannt werden.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen, die 2026 beginnen: 724 € im 1. Jahr, 854 € im 2. Jahr, 977 € im 3. Jahr und 1.014 € im 4. Jahr – jeweils brutto im Monat. Für einen Start 2027 sind es 764 €, 902 €, 1.031 € und 1.070 €. Gilt ein Tarifvertrag, ist dieser maßgeblich.
Gilt der Mindestlohn auch für Azubis?
Nein. Das Mindestlohngesetz regelt die Vergütung von Auszubildenden nicht (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG.
Wann sollte ich mit der Azubi-Suche anfangen?
Am besten etwa ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn. Ausbildungen starten meist im August oder September, und viele Bewerbungsphasen beginnen 12 bis 18 Monate vorher. Auch kurz vor dem Start suchen aber noch Jugendliche.
Soll ich in der Ausbildungsanzeige duzen?
Wir empfehlen das Du, weil viele Leser 15 bis 18 Jahre alt sind und es nahbar wirkt. Passt das nicht zu Ihrem Betrieb, ist ein freundliches Sie ohne Amtsdeutsch ebenfalls gut. Wichtig ist, in einer Anzeige bei einer Form zu bleiben.
Quellen
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro (Stand: Oktober 2026)
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro (Stand: Oktober 2026)
- § 17 BBiG, § 27 BBiG, § 28 BBiG, § 30 BBiG, § 36 BBiG (Stand: Oktober 2026)
- § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung (Stand: Oktober 2026)
- § 22b Handwerksordnung (Stand: Oktober 2026)
- § 22 Mindestlohngesetz (Stand: Oktober 2026)
- § 8 JArbSchG, § 9 JArbSchG, § 14 JArbSchG, § 32 JArbSchG (Stand: Oktober 2026)
- Make it in Germany (Bundesregierung): Wie finde ich eine Ausbildung? (Stand: Oktober 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Ausbilden (Stand: Oktober 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung für Arbeitgeber und § 54a SGB III (Stand: Oktober 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Assistierte Ausbildung für Betriebe und § 74 SGB III (Stand: Oktober 2026)
- IHK: Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern (Stand: Oktober 2026)
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.