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Aushilfe finden: 7 Wege für kleine Betriebe – mit Vergleich und Rechtstipps
Eine Aushilfe finden Sie am schnellsten dort, wo Menschen aus Ihrer Nähe ohnehin hinschauen: im Schaufenster, im eigenen Umfeld, in lokalen Gruppen und auf dem Handy. Kein Weg ist für jeden Betrieb der beste. Hier sind 7 Wege mit ihren Vor- und Nachteilen, ein Vergleich auf einen Blick und das Wichtigste zu Minijob, Mindestlohn und Anmeldung.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Erst klären: Zeiten, Lohn, Minijob oder Teilzeit
- Mehrere Wege kombinieren statt auf einen setzen
- Aushang und Empfehlungen: wenig Aufwand, nur lokale Reichweite
- Bewerbung so einfach machen wie eine Nachricht
- Mindestlohn 2026: 13,90 € – Minijob-Grenze: 603 € im Monat
Inhalt dieses Artikels
Bevor Sie suchen: 4 Dinge klären
Wer nicht genau weiß, wen er sucht, bekommt unpassende Anfragen. Fünf Minuten Vorbereitung sparen Ihnen später viele Gespräche.
- Wann brauchen Sie Hilfe? Tage, Uhrzeiten, ungefähre Stunden pro Woche.
- Wie lange? Dauerhaft oder nur für die Saison, die Urlaubszeit oder ein paar Wochen.
- Was zahlen Sie? Einen konkreten Stundenlohn – mindestens den Mindestlohn.
- Wie soll man sich melden? Am besten per Nachricht oder direkt im Laden.
Daraus ergibt sich auch die Beschäftigungsart: Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Teilzeit. Mehr dazu weiter unten. Wie Sie die Anzeige selbst formulieren, zeigt unser Artikel Stellenanzeige für Aushilfen schreiben.
Die 7 Wege im Vergleich
Die Tabelle ist eine grobe Orientierung. Wie gut ein Weg funktioniert, hängt von Ihrer Branche, Ihrem Standort und Ihren Arbeitszeiten ab.
| Weg | Aufwand | Kosten | Reichweite in der Nähe |
|---|---|---|---|
| 1. Aushang & Schaufenster | gering | Papier und Druck | nur wer vorbeikommt |
| 2. Team & Stammkunden fragen | gering | keine | klein, aber vertraut |
| 3. Social Media & lokale Gruppen | mittel | keine, außer bezahlte Werbung | abhängig von Ihren Followern und Gruppen |
| 4. Jobportale & Kleinanzeigen-Portale | mittel | je nach Portal und Paket | groß, aber nicht nur lokal |
| 5. Arbeitsagentur | mittel | keine Gebühren | regional, über die Agentur vor Ort |
| 6. Schulen & Hochschulen | mittel | meist keine | gezielt, aber nur diese Gruppen |
| 7. WhatsApp-Zustellung (jobsdm) | gering | ab 15 € netto pro Stelle | Menschen aus Ihrer Umgebung, die sich angemeldet haben |
1. Aushang und Schaufenster
Der Klassiker – und für Läden mit Laufkundschaft immer noch sinnvoll. Ein Zettel im Schaufenster, an der Tür oder neben der Kasse erreicht Menschen, die Ihren Betrieb schon kennen und in der Nähe wohnen.
- Schnell gemacht, sofort sichtbar
- Erreicht Menschen mit kurzem Arbeitsweg
- Kleine Reichweite – sieht nur, wer vorbeikommt.
- Wird übersehen – nach ein paar Tagen gehört der Zettel zur Einrichtung.
Tipp: Schreiben Sie groß, was gesucht wird und wann. Darunter eine Handynummer oder einen QR-Code zum Schreiben. Fragen Sie auch Nachbargeschäfte, ob Sie dort aushängen dürfen.
2. Team und Stammkunden fragen
Ihre Mitarbeitenden kennen den Job am besten. Sie wissen, wer aus Familie, Freundeskreis oder Nachbarschaft passen könnte. Auch Stammkunden fragen Sie am besten direkt – an der Theke oder per Nachricht.
- Empfohlene Menschen wissen oft schon, worauf sie sich einlassen
- Kostet nur ein paar Sätze
- Begrenzter Kreis – irgendwann ist das Umfeld ausgeschöpft.
- Heikel bei Absagen – wenn die empfohlene Person nicht passt, wird es persönlich.
Muster-Nachricht ans Team
Hallo zusammen! Wir suchen eine Aushilfe für [z. B. samstags 7–13 Uhr], [x] € pro Stunde. Kennt ihr jemanden, der das machen möchte? Gern meine Nummer weitergeben – ein kurzer Anruf oder eine Nachricht reicht.
3. Social Media und lokale Gruppen
Ein Beitrag auf Ihrem Profil, im Status oder in lokalen Gruppen erreicht Menschen, die Ihren Betrieb mögen. Ein echtes Foto vom Arbeitsplatz wirkt meist besser als ein Bild aus der Datenbank.
- Schnell geteilt – Mitarbeitende und Kunden können den Beitrag weitergeben
- Zeigt, wie es bei Ihnen aussieht
- Reichweite schwankt – ohne viele Follower oder bezahlte Werbung sehen den Beitrag oft wenige.
- Regeln der Gruppen – nicht überall sind Stellenangebote erlaubt, Kommentare wollen beantwortet werden.
4. Jobportale und Kleinanzeigen-Portale
Hier suchen Menschen gezielt nach Arbeit. Viele Portale haben Filter für Minijob oder Teilzeit. Die Kosten reichen je nach Anbieter und Paket von wenig bis viel.
- Große Reichweite, Menschen sind aktiv auf der Suche
- Anzeige kann länger online bleiben
- Viel Konkurrenz – Ihre Anzeige steht zwischen sehr vielen anderen, auch weit entfernten.
- Bewerbung oft umständlich – Formulare und Lebenslauf schrecken Aushilfen ab.
Ihre Stelle direkt aufs Handy in der Nähe? Mit jobsdm geht sie per WhatsApp an passende Leute aus Ihrer Umgebung – ab 15 € pro Stelle.
Stelle buchen5. Arbeitsagentur
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit veröffentlicht Ihr Stellenangebot auf Wunsch in der Online-Stellenbörse der Bundesagentur. Er kann außerdem passende Bewerber vorschlagen. Die Leistungen kosten Sie laut Arbeitsagentur nichts.
- Keine Gebühren, persönliche Ansprechperson möglich
- Hinweise auf mögliche Förderungen bei der Einstellung
- Mehr Formalität – Stellenangebot anlegen, Rückfragen beantworten.
- Nicht auf Aushilfen spezialisiert – viele Menschen dort suchen eine Vollzeitstelle.
Die Hotline des Arbeitgeber-Service ist gebührenfrei unter 0800 4 5555 20 erreichbar. Fördermöglichkeiten sollten Sie laut Arbeitsagentur vor der Einstellung klären.
6. Schulen, Hochschulen und Schwarzes Brett
Viele Schüler ab 16 und Studierende suchen einen Job neben dem Unterricht. Fragen Sie an Schulen, ob Sie einen Aushang machen dürfen. Viele Hochschulen haben Schwarze Bretter oder eigene Jobbörsen.
- Erreicht Menschen, die genau solche Jobs suchen
- Oft flexibel an Nachmittagen, Wochenenden und in den Ferien
- Weniger Zeit in Prüfungsphasen – Stundenpläne ändern sich jedes Halbjahr.
- Jugendschutz beachten – für unter 18-Jährige gelten feste Arbeitszeitgrenzen.
Achtung: Schreiben Sie nicht „Schüler gesucht“. Das kann als Benachteiligung wegen des Alters gelten. Besser: „passt gut neben Schule oder Studium“.
7. WhatsApp-Zustellung mit jobsdm
jobsdm ist kein Jobportal. Menschen melden sich per WhatsApp an und sagen, wo sie arbeiten möchten, in welcher Branche und welche Art von Stelle – etwa Minijob oder Teilzeit. Ihre Stelle geht dann per WhatsApp an passende Leute aus Ihrer Umgebung. Wer Interesse hat und zustimmt, wird mit Ihnen verbunden.
- Kommt dort an, wo Aushilfen ohnehin lesen: im Chat
- Selbst buchen, ab 15 € netto pro Stelle, kein Abo
- Erreicht nur Angemeldete – wer nicht bei jobsdm ist, sieht die Stelle nicht.
- Keine Garantie – wie bei jedem Weg hängt das Ergebnis von Stelle, Lohn und Zeiten ab.
Mehr dazu, wie es abläuft, lesen Sie auf Für Betriebe.
Nicht der eine perfekte Weg findet die Aushilfe – sondern zwei, drei Wege gleichzeitig.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Stelle festlegenZeiten, Lohn, Aufgaben und Beschäftigungsart aufschreiben – in drei, vier Zeilen.
- Einen Text für alle WegeKurz, mit Stundenlohn und einer Nummer zum Schreiben. Den Text nutzen Sie für Aushang, Beitrag und Anzeige.
- Zwei bis drei Wege startenZum Beispiel einen schnellen Weg vor Ort (Aushang, Team) und einen mit mehr Reichweite.
- Schnell antwortenWer sich meldet, hat oft noch andere Optionen. Melden Sie sich möglichst am selben Tag.
- Probetag vereinbarenEin paar Stunden Mitarbeit zeigen beiden Seiten mehr als ein langes Gespräch.
Was ist eine Aushilfe rechtlich?
„Aushilfe“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist meist eine dieser drei Beschäftigungsarten. Welche vorliegt, hängt von Verdienst, Dauer und Umfang ab.
| Art | Was gilt (Stand 2026) |
|---|---|
| Minijob | Verdienst bis 603 € im Monat. Für den Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, Befreiung auf Antrag beim Arbeitgeber möglich. |
| Kurzfristige Beschäftigung | Höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, nicht berufsmäßig. Keine feste Verdienstgrenze, die Beschäftigten zahlen keine Sozialbeiträge. |
| Teilzeit | Kürzere Wochenarbeitszeit als vergleichbare Vollzeitkräfte. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat gilt der Übergangsbereich (Midijob). |
Übrigens: Auch Minijobber gelten rechtlich als Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Verdient eine kurzfristig beschäftigte Person mehr als 603 € im Monat, müssen Sie laut Minijob-Zentrale prüfen, ob sie berufsmäßig arbeitet.
Mindestlohn gilt auch für Aushilfen
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Für 2027 sind 14,60 € beschlossen, die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 €.
Achtung: Lohn mal Stunden muss im Minijob unter 603 € im Monat bleiben. Beim Mindestlohn sind das etwa 43 Stunden. Ausnahme vom Mindestlohn: Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung (§ 22 MiLoG). Ein Tarifvertrag kann trotzdem mehr vorschreiben.
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen melden Sie bei der Minijob-Zentrale an. Das läuft digital ab, nicht auf Papier.
- Betriebsnummer beantragenÜber den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Dafür brauchen Sie die Unternehmensnummer Ihrer Unfallversicherung.
- UnfallversicherungAuch Aushilfen sind bei Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu versichern.
- Beschäftigungsart prüfenMit einem Personalfragebogen klären, ob ein Minijob vorliegt – auch weitere Jobs der Person zählen.
- AnmeldenPer Entgeltabrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal, mit der Sozialversicherungsnummer. Frist: mit der nächsten Abrechnung, spätestens 6 Wochen nach Beginn.
- Monatlich nachweisen und zahlenBeitragsnachweis schicken und Abgaben selbst überweisen oder abbuchen lassen. Rechnungen gibt es nicht.
Tipp: In Gastronomie, Gebäudereinigung und einigen anderen Branchen ist zusätzlich eine Sofortmeldung spätestens zum Arbeitsbeginn Pflicht (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Im Zweifel fragt Ihr Steuerbüro oder die Minijob-Zentrale.
Ihre Aushilfe in der Nähe erreichen
Stelle in wenigen Minuten anlegen, Vorschau ansehen und per WhatsApp an Leute aus Ihrer Umgebung schicken. Kein Abo.
Stelle buchen – ab 15 € pro StelleHäufige Fragen
Wo finde ich am schnellsten eine Aushilfe?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Schnell starten können Sie mit einem Aushang und einer Nachricht an Team und Stammkunden. Mehr Menschen erreichen Sie, wenn Sie zusätzlich einen Weg mit größerer Reichweite nutzen. Am wichtigsten: konkrete Zeiten, Lohn und eine einfache Bewerbung per Nachricht.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Beim Minijob zählt der Verdienst: 2026 höchstens 603 € im Monat. Bei der kurzfristigen Beschäftigung zählt die Dauer: höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, und sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Muss ich einer Aushilfe Mindestlohn zahlen?
Ja. Seit 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde, 2027 sind 14,60 € beschlossen. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 MiLoG). Ein Tarifvertrag kann einen höheren Betrag vorschreiben.
Wie melde ich eine Aushilfe im Minijob an?
Digital bei der Minijob-Zentrale, über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Sie brauchen eine Betriebsnummer und die Sozialversicherungsnummer der Aushilfe. Die Anmeldung muss mit der nächsten Abrechnung erfolgen, spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn.
Hilft mir die Arbeitsagentur auch bei Aushilfen?
Ja. Der Arbeitgeber-Service veröffentlicht Ihr Stellenangebot auf Wunsch in der Online-Stellenbörse der Bundesagentur und kann Bewerber vorschlagen. Die Leistungen kosten laut Arbeitsagentur nichts. Die Hotline erreichen Sie gebührenfrei unter 0800 4 5555 20.
Quellen
- Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro (Stand: Oktober 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob steigen (Stand: Mai 2026)
- Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: 3-Monatszeitraum und 70 Arbeitstage (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Minijob anmelden (Stand: April 2026)
- Minijob-Zentrale: Voraussetzungen zur Anmeldung eines Minijobs (Stand: Oktober 2026)
- Agentur für Arbeit: Der Arbeitgeberservice stellt sich vor (Stand: Oktober 2026)
- Agentur für Arbeit: Einstellung von Arbeitskräften (Stand: Oktober 2026)
- § 2 TzBfG, § 22 MiLoG, § 28a SGB IV (Stand: Oktober 2026)
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.