Blog › Für Bewerber
Minijob mit 16: Was ist erlaubt? Arbeitszeiten, Lohn und Regeln im Überblick
Mit 16 darfst du einen Minijob haben – aber mit klaren Regeln. Höchstens 8 Stunden am Tag, 40 Stunden pro Woche, an 5 Tagen und meist nur zwischen 6 und 20 Uhr. Hier erfährst du, was erlaubt ist, was nicht, und was beim Geld wichtig ist. Auch für Eltern, die mitlesen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Max. 8 Stunden am Tag, 40 pro Woche, 5 Tage
- Meist 6 bis 20 Uhr, mit Ausnahmen für Gastro und Bäckerei
- Noch vollzeitschulpflichtig? Dann gelten strengere Regeln
- Mindestlohn gilt unter 18 nicht – Lohn vorher klären
- Bis 603 € im Monat bleibt es ein Minijob
Inhalt dieses Artikels
- Zuerst klären: Bist du noch vollzeitschulpflichtig?
- Wie lange darfst du arbeiten?
- Von wann bis wann? Die Uhrzeiten
- Samstag, Sonntag und Feiertage
- Was du nicht machen darfst
- Geld: Lohn, Minijob-Grenze und Abgaben
- Vertrag: Was deine Eltern sagen müssen
- Typische Jobs mit 16
- Erlaubt oder nicht? Der Schnell-Check
- So fragst du bei einem Betrieb an
- Jobs, die zu dir kommen
- Häufige Fragen
Zuerst klären: Bist du noch vollzeitschulpflichtig?
Für alle unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Mit 15, 16 und 17 bist du dort „Jugendlicher“. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme.
Solange du noch der Vollzeitschulpflicht unterliegst, gelten für dich die Regeln für Kinder (§ 2 Abs. 3 JArbSchG). Wann diese Pflicht endet, regelt dein Bundesland. Wenn du unsicher bist, frag in deiner Schule nach.
- Noch vollzeitschulpflichtig: In der Schulzeit nur leichte Arbeiten, höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. In den Ferien darfst du höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr arbeiten (§ 5 Abs. 3 und 4 JArbSchG).
- Vollzeitschulpflicht vorbei: Dann gelten die normalen Regeln für Jugendliche, die du unten liest – auch wenn du weiter zur Schule gehst.
Tipp: Sag dem Betrieb gleich, ob du noch vollzeitschulpflichtig bist. Dann kann er deine Schichten von Anfang an richtig planen.
Wie lange darfst du arbeiten?
Die Grenzen sind fest im Gesetz geregelt. Sie gelten für alle Jobs zusammen: Hast du zwei Minijobs, werden die Stunden und Arbeitstage addiert (§ 4 Abs. 5 JArbSchG).
| Regel | Was gilt für dich |
|---|---|
| Pro Tag (§ 8) | höchstens 8 Stunden; 8,5 Stunden nur, wenn du an anderen Tagen derselben Woche kürzer arbeitest |
| Pro Woche (§ 8) | höchstens 40 Stunden |
| Arbeitstage (§ 15) | höchstens 5 Tage pro Woche; die 2 freien Tage möglichst am Stück |
| Freizeit (§ 13) | mindestens 12 Stunden am Stück zwischen zwei Schichten |
Pausen nach § 11
- Mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause
- Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten
- Nie länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause
- Die Pausen stehen vorher fest – frühestens 1 Stunde nach Beginn, spätestens 1 Stunde vor Schluss
Von wann bis wann? Die Uhrzeiten
Grundsätzlich darfst du nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§ 14 Abs. 1 JArbSchG). Ab 16 gibt es für einige Branchen Ausnahmen. Mit 17 kommt in der Bäckerei noch eine dazu.
| Wo | Erlaubte Zeit | Ab |
|---|---|---|
| Normalfall | 6 bis 20 Uhr | 15 |
| Gaststätten (Gastro) | bis 22 Uhr | 16 |
| Mehrschichtige Betriebe | bis 23 Uhr | 16 |
| Bäckereien und Konditoreien | ab 5 Uhr | 16 |
| Bäckereien | ab 4 Uhr | 17 |
Quelle für alle Werte: § 14 Abs. 1 bis 3 JArbSchG. Denk auch an die 12 Stunden Freizeit: Endet deine Schicht im Restaurant um 22 Uhr, darfst du am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr wieder anfangen.
Achtung: Hast du Berufsschule, die vor 9 Uhr beginnt? Dann darfst du am Abend davor nicht nach 20 Uhr arbeiten – auch nicht in der Gastro oder im Schichtbetrieb (§ 14 Abs. 4 JArbSchG).
Samstag, Sonntag und Feiertage
Am Wochenende ist für Jugendliche grundsätzlich frei (§§ 16 und 17 JArbSchG). Es gibt aber Branchen mit Ausnahmen – genau die, in denen viele Schülerjobs stecken.
- Samstag erlaubt zum Beispiel in Läden und Supermärkten, Bäckereien, Konditoreien, beim Friseur, auf dem Markt und in der Gastro. Mindestens 2 Samstage im Monat sollen frei bleiben.
- Sonntag erlaubt nur in wenigen Bereichen, etwa in der Gastro, beim Sport, in Kliniken und Pflegeheimen. Jeder zweite Sonntag soll frei sein, mindestens aber 2 im Monat.
- Ausgleich: Arbeitest du am Samstag oder Sonntag, bekommst du in derselben Woche einen anderen Tag frei. Die 5-Tage-Woche bleibt.
Bäckereien stehen bei den Sonntags-Ausnahmen nicht dabei. Am Samstag darfst du dort arbeiten, am Sonntag nicht. An Feiertagen gelten ähnliche Ausnahmen wie am Sonntag – aber am 25. Dezember, 1. Januar, Ostersonntag und 1. Mai ist immer frei. Am 24. und 31. Dezember ist ab 14 Uhr Schluss (§ 18 JArbSchG).
Tipp: Wie viele Stunden passen in deinen Minijob? Rechne es in 10 Sekunden aus – mit dem Minijob-Rechner 2026.
Lust auf einen Job in deiner Nähe? Melde dich per WhatsApp an – jobsdm nimmt Anmeldungen ab 16 an.
Per WhatsApp anmeldenWas du nicht machen darfst
Manche Arbeiten sind für dich verboten, egal wie gut der Lohn ist. Das schützt deine Gesundheit.
- Gefährliche Arbeiten – zum Beispiel mit Unfallgefahren, die du mangels Erfahrung nicht gut erkennen kannst (§ 22 JArbSchG).
- Extreme Hitze, Kälte oder Nässe – wenn sie deine Gesundheit gefährden.
- Lärm, Gefahrstoffe, Strahlen – schädlicher Lärm oder gefährliche Stoffe sind tabu.
- Zu schwere Arbeit – nichts, was dich körperlich oder psychisch überfordert.
- Akkord und Tempo-Druck – keine Arbeit, bei der schneller mehr Geld bringt, und kein vorgegebenes Fließband-Tempo (§ 23 JArbSchG).
Geld: Lohn, Minijob-Grenze und Abgaben
Mindestlohn: gilt für dich (noch) nicht
Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er aber nicht (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz). Ein Betrieb darf dir also weniger zahlen.
Das ist ehrlich gesagt ein Nachteil. Du kannst aber verhandeln: Manche Betriebe zahlen trotzdem den Mindestlohn, und ein Tarifvertrag kann einen festen Mindestbetrag vorschreiben. Frag einfach nach, bevor du zusagst.
Frag immer zuerst: Wie viel bekomme ich pro Stunde?
Die Minijob-Grenze: 603 €
2026 darfst du im Minijob im Schnitt bis zu 603 € im Monat verdienen, also 7.236 € im Jahr. 2027 steigt die Grenze auf 633 €. Darüber ist es kein Minijob mehr.
| Thema | Was gilt im Minijob |
|---|---|
| Steuer | Der Arbeitgeber kann pauschal 2 % Steuer zahlen. Du musst dich dann darum nicht kümmern. Er kann auch nach deiner Steuerklasse abrechnen. |
| Rente | Du zahlst 3,6 % deines Lohns in die Rentenversicherung. Du kannst dich schriftlich beim Arbeitgeber befreien lassen. |
| Krankenversicherung | Bist du über deine Eltern familienversichert, bleibt das mit einem Minijob bis 603 € so. |
| Kindergeld | Bis zu deinem 18. Geburtstag spielt dein Einkommen keine Rolle. Deine Eltern bekommen es weiter (2026: 259 € im Monat). |
Ein Rechenbeispiel zur Rente: Bei 603 € sind 3,6 % etwa 21,71 € im Monat. Dafür sammelst du schon Zeiten für die Rente. Ob sich die Befreiung lohnt, besprichst du am besten mit deinen Eltern.
Vertrag: Was deine Eltern sagen müssen
Mit 16 bist du noch minderjährig. Einen Arbeitsvertrag darfst du nur abschließen, wenn deine Eltern es dir erlauben.
Haben sie zugestimmt, darfst du alles rund um diesen Job selbst regeln – also unterschreiben, Absprachen treffen und auch kündigen (§ 113 BGB). Deine Eltern können die Erlaubnis aber jederzeit zurücknehmen oder einschränken.
Tipp für Eltern: Lesen Sie den Vertrag gemeinsam mit Ihrem Kind. Achten Sie auf Stundenlohn, Arbeitszeiten und Uhrzeiten. Manche Betriebe möchten ohnehin eine Unterschrift der Eltern – das gibt beiden Seiten Sicherheit.
Typische Jobs mit 16
Viele Minijobs passen gut zu Schule und Freizeit. Achte bei jedem Job auf die Uhrzeiten und Wochenend-Regeln von oben.
- Bäckerei: Verkauf an der Theke, Brötchen einpacken – ab 16 ab 5 Uhr möglich, sonntags nicht
- Metzgerei: Verkauf und Theke auffüllen, auch samstags
- Supermarkt: Regale einräumen, Ware auspacken, Leergut
- Gastro und Café: Service, Spülen, Theke – ab 16 bis 22 Uhr
- Kino: Einlass, Kasse, Snacktheke – achte auf das Ende der Spätvorstellung
- Einzelhandel: Kasse, Lager, Kundenhilfe
- Zeitungen und Prospekte austragen: oft feste Touren in deiner Nähe
Erlaubt oder nicht? Der Schnell-Check
Gilt für Jugendliche ab 16, deren Vollzeitschulpflicht vorbei ist.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Samstags in der Bäckerei ab 5 Uhr | Sonntags in der Bäckerei |
| Im Restaurant bis 22 Uhr | Im Restaurant bis Mitternacht |
| 8 Stunden mit 60 Minuten Pause | 5 Stunden am Stück ohne Pause |
| 5 Arbeitstage pro Woche | 6 Arbeitstage pro Woche, auch verteilt auf zwei Jobs |
| Regale einräumen im Supermarkt | Akkordarbeit oder Arbeit mit Gefahrstoffen |
| Arbeitsvertrag mit Erlaubnis der Eltern | Arbeitsvertrag gegen den Willen der Eltern |
So fragst du bei einem Betrieb an
Für einen Minijob brauchst du oft keinen langen Lebenslauf. Eine kurze, freundliche Nachricht reicht für den ersten Kontakt. Mehr dazu liest du in Bewerben ohne Lebenslauf.
- Kurz vorstellenName, Alter und dass du einen Minijob suchst. Dein Alter hilft dem Betrieb, die Schichten richtig zu planen.
- Zeiten nennenWann kannst du? Zum Beispiel Samstag vormittags oder zwei Nachmittage pro Woche.
- Nach Lohn und Ablauf fragenFrag freundlich nach dem Stundenlohn und ob du zum Kennenlernen vorbeikommen kannst.
Muster-Nachricht
Hallo, ich bin [Name], 16 Jahre alt, und suche einen Minijob. Ich habe gesehen, dass Sie eine Aushilfe suchen. Ich kann [z. B. samstags 6–13 Uhr und dienstags ab 15 Uhr]. Wie hoch ist der Stundenlohn? Ich komme auch gern zum Kennenlernen vorbei. Viele Grüße, [Name]
Jobs, die zu dir kommen
Bei jobsdm musst du nicht selbst suchen. Du meldest dich per WhatsApp an und sagst, wo du wohnst, welche Branche dich interessiert und ob du einen Minijob, Teilzeit oder Ausbildung suchst. Die Anmeldung ist ab 16 möglich und für dich kostenlos.
Passt eine Stelle aus deiner Umgebung, bekommst du sie aufs Handy. Hast du Interesse und stimmst zu, wirst du mit dem Betrieb verbunden.
Dein erster Job – direkt aufs Handy
In 4 kurzen Fragen per WhatsApp angemeldet. Ab 16, für dich kostenlos.
Jetzt per WhatsApp anmeldenHäufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich mit 16 arbeiten?
Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, an höchstens 5 Tagen (§§ 8 und 15 JArbSchG). Bist du noch vollzeitschulpflichtig, sind es in der Schulzeit nur leichte Arbeiten bis 2 Stunden am Tag, in den Ferien höchstens 4 Wochen im Jahr.
Wie lange darf ich mit 16 abends arbeiten?
Grundsätzlich bis 20 Uhr. Ab 16 darfst du in Gaststätten bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG). Danach brauchst du mindestens 12 Stunden Freizeit.
Bekomme ich mit 16 den Mindestlohn?
Nein, nicht automatisch. Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Ein Tarifvertrag kann aber einen Mindestbetrag vorschreiben, und du kannst den Lohn vorher verhandeln.
Verlieren meine Eltern das Kindergeld, wenn ich einen Minijob habe?
Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag wird das Kindergeld unabhängig von deinem Einkommen gezahlt. 2026 sind es 259 € im Monat.
Habe ich im Minijob auch Urlaub?
Ja. Jugendliche haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach Alter (§ 19 JArbSchG). Im Minijob wird er nach deinen Arbeitstagen pro Woche umgerechnet – wer weniger Tage arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage.
Quellen
- § 2 JArbSchG, § 4, § 5, § 8, § 11, § 13, § 14, § 15 (Stand: Oktober 2026)
- § 16 JArbSchG, § 17, § 18, § 22, § 23 (Stand: Oktober 2026)
- § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Stand: Oktober 2026)
- § 113 BGB (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Minijobs für Schülerinnen und Schüler (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Neue Verdienstgrenze 2026 (Stand: Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Was ist die einheitliche Pauschsteuer? (Stand: Oktober 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) (Stand: Mai 2026)
- Familienkasse: Merkblatt Kindergeld 2026 (Stand: Oktober 2026)
- BARMER: Voraussetzungen der Familienversicherung (Stand: Oktober 2026)
- IHK: Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern (Stand: Oktober 2026)
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.