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Probearbeiten: Was Betriebe rechtlich beachten müssen – Lohn, Versicherung, Meldung

⏱ 10 Min. LesezeitStand: Oktober 2026jobsdm Ratgeber

Ein Probetag ist für beide Seiten sinnvoll: Sie sehen, ob jemand ins Team passt, und die Person sieht, ob der Job zu ihr passt. Rechtlich kommt es aber darauf an, was an diesem Tag wirklich passiert. Wer nur zuschaut, ist etwas anderes als jemand, der mitarbeitet – und davon hängen Lohn, Anmeldung und Versicherung ab.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Nur zuschauen und reinschnuppern: in der Regel unbezahlt möglich
  • Mitarbeiten nach Ihren Anweisungen: meist ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn
  • Am Probetag besteht oft Unfallversicherungsschutz über Ihre Berufsgenossenschaft
  • Gastro, Reinigung, Bau: Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn beachten
  • Kurz halten, vorher klar absprechen, schriftlich festhalten
Inhalt dieses Artikels
  1. Schnuppertag, Probearbeit, Probezeit: Wo ist der Unterschied?
  2. Wann darf ein Probetag unbezahlt sein?
  3. Wann wird der Mindestlohn fällig?
  4. Unfallversicherung: Ist die Person am Probetag versichert?
  5. Sofortmeldung: Wichtig in bestimmten Branchen
  6. Probearbeit mit Arbeitslosen: die „Maßnahme beim Arbeitgeber“
  7. Jugendliche unter 18: Was zusätzlich gilt
  8. Checkliste für einen fairen Probetag
  9. Muster-Nachricht: Einladung zum Probetag
  10. Bewerber für den Probetag finden
  11. Häufige Fragen

Schnuppertag, Probearbeit, Probezeit: Wo ist der Unterschied?

Im Alltag wird alles „Probearbeiten“ genannt. Rechtlich gibt es aber drei verschiedene Dinge. Welches vorliegt, entscheidet nicht die Überschrift, sondern wie der Tag tatsächlich abläuft.

FormWas passiert?Lohn
Einfühlungsverhältnis (Schnuppertag)Die Person schaut zu, stellt Fragen, probiert höchstens Kleinigkeiten aus. Keine Arbeitspflicht, keine Anweisungen.in der Regel keiner
Probearbeitsverhältnis (befristet)Die Person arbeitet mit, nach Ihren Anweisungen und zu festen Zeiten – zum Beispiel für einen Tag oder eine Woche.mindestens Mindestlohn
Probezeit im ArbeitsvertragDer normale Job hat begonnen. Die ersten Monate gelten als Probezeit.voller vereinbarter Lohn

Die Probezeit kennen die meisten: Sie darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

Spannender ist die Zeit davor – der eigentliche Probetag. Darum geht es im Rest dieses Artikels.

Wann darf ein Probetag unbezahlt sein?

Das Einfühlungsverhältnis steht in keinem Gesetz. Es wurde von Arbeitsgerichten entwickelt. Ein Landesarbeitsgericht beschreibt es als „loses Rechtsverhältnis eigener Art“: keine Pflicht zur Arbeit, keine feste Arbeitszeit, kein Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Unbezahlt ist ein Probetag also nur dann eher unproblematisch, wenn diese Punkte zusammenkommen:

  • Kein Weisungsrecht: Sie zeigen und erklären, aber Sie verteilen keine Aufgaben.
  • Keine Arbeitspflicht: Die Person darf jederzeit gehen, ohne Nachteile.
  • Keine verwertbare Arbeit: Was sie ausprobiert, bringt Ihrem Betrieb keinen echten wirtschaftlichen Nutzen.
  • Kurz: Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Fachbeiträge sprechen meist von wenigen Tagen, höchstens etwa einer Woche.
  • Ernsthafte Absicht: Es geht wirklich um eine mögliche Einstellung.

Achtung: Was auf dem Papier steht, reicht nicht. Im Düsseldorfer Fall stand ein Bewerber einen vollen Arbeitstag zur Verfügung und war in den Betrieb eingegliedert. Das Gericht wertete das als Arbeitsverhältnis – trotz vereinbarter „Kennenlernphase“ – und sprach ihm Lohn zu.

So klingt der Unterschied im Alltag

So nicht

„Kommen Sie Samstag um 6 Uhr, Sie übernehmen die Theke, Pause um 10. Bezahlt wird erst, wenn Sie eingestellt sind.“

Besser so

„Schauen Sie sich zwei, drei Stunden an, wie bei uns ein Vormittag läuft. Sie können jederzeit Fragen stellen und auch früher gehen.“

Fahrtkosten dürfen Sie bei einem Schnuppertag erstatten. Das Informationsportal für Arbeitgeber rät, schriftlich festzuhalten, dass es sich nicht um Lohn für Arbeit handelt.

Wann wird der Mindestlohn fällig?

Sobald die Person nach Ihren Anweisungen mitarbeitet, liegt in aller Regel ein (befristetes) Arbeitsverhältnis vor. Dann hat sie Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn – ab der ersten Stunde (§ 1 MiLoG).

2026 sind das 13,90 € brutto pro Stunde. Für 2027 sind 14,60 € beschlossen.

Ein solcher Probetag lässt sich oft als kurzfristiger Minijob anmelden, wenn er nicht mit einer früheren Beschäftigung zusammenhängt. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, sonst ist sie unwirksam (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Mitarbeiten heißt meist: Arbeitsverhältnis. Und dann gilt der Mindestlohn ab der ersten Stunde.

Tipp: Bezahlen Sie einen echten Probetag lieber von Anfang an. Ein paar Stunden Lohn sind meist günstiger als Streit oder Nachzahlungen – und Bewerber merken sich, wie fair Sie waren.

Erst passende Leute, dann der Probetag? Erreichen Sie Bewerber aus Ihrer Umgebung direkt per WhatsApp.

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Unfallversicherung: Ist die Person am Probetag versichert?

Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden: Ein Bewerber, der sich an einem unbezahlten Probetag verletzt hatte, war gesetzlich unfallversichert (Az. B 2 U 1/18 R). Er war zwar noch kein Beschäftigter, aber ein sogenannter „Wie-Beschäftigter“ (§ 2 Abs. 2 SGB VII).

Die Begründung: Die Arbeit hatte einen wirtschaftlichen Wert für den Betrieb. Der Probetag diente auch dem Unternehmen, weil es so einen geeigneten Bewerber auswählen konnte.

Zuständig ist dann die Berufsgenossenschaft Ihres Betriebs. Bei einem reinen Schnuppertag, an dem die Person nur zuschaut, sieht das anders aus: Laut Informationsportal greift die Unfallversicherung dort nur, wenn die Arbeitsagentur den Termin veranlasst hat.

Tipp: Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach. Und bei gefährlichen Arbeiten – Maschinen, Messer, Leitern, Fahrzeuge – lassen Sie Bewerber am Probetag besser nur zuschauen.

Sofortmeldung: Wichtig in bestimmten Branchen

In einigen Branchen müssen Arbeitgeber den Beginn einer Beschäftigung spätestens bei Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung melden (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Das gilt laut Minijob-Zentrale auch für Minijobber.

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Beherbergung
  • Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik
  • Gebäudereinigung
  • Schausteller, Messebau
  • Fleischwirtschaft – das Fleischerhandwerk ist ausdrücklich ausgenommen
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe, Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie das Prostitutionsgewerbe

Ist Ihre Probearbeit eine Beschäftigung, gilt die Pflicht auch für sie. Die Meldung muss dann vor dem ersten Handgriff raus, nicht erst am Abend. Ein reiner Schnuppertag ohne Beschäftigung muss laut Informationsportal nicht angemeldet werden.

Probearbeit mit Arbeitslosen: die „Maßnahme beim Arbeitgeber“

Ist die Person arbeitslos gemeldet oder bezieht Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Dann gibt es einen eigenen Weg: die Maßnahme beim Arbeitgeber, kurz MAG (§ 45 SGB III).

  • Vorher genehmigen lassen: Die MAG darf erst beginnen, wenn Agentur für Arbeit oder Jobcenter sie bewilligt haben.
  • Kein Lohn von Ihnen: Es entsteht kein Arbeitsverhältnis. Zahlungen des Arbeitgebers für die Leistung sind laut Fachlicher Weisung ausgeschlossen.
  • Leistungen laufen weiter: Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherungsgeld wird weitergezahlt.
  • Dauer: meist wenige Tage, höchstens sechs Wochen, in Ausnahmefällen zwölf Wochen.
  • Versichert: Die Teilnehmenden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Achtung: Ohne Genehmigung kann die Person Nachteile beim Arbeitslosengeld haben. Starten Sie eine Probearbeit mit Leistungsbeziehern deshalb nicht „auf eigene Faust“.

Jugendliche unter 18: Was zusätzlich gilt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht nur für Arbeitsverträge. Es erfasst auch Tätigkeiten, die der Arbeit von Arbeitnehmern ähnlich sind (§ 1 JArbSchG). Planen Sie den Probetag also so, als wäre es ein normaler Arbeitstag für Jugendliche.

ThemaWas gilt
Arbeitszeithöchstens 8 Stunden am Tag, grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 8, 14 JArbSchG)
Ausnahmen ab 16Gaststätten bis 22 Uhr, Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr (§ 14 JArbSchG)
Noch vollzeitschulpflichtigEs gelten die strengeren Regeln für Kinder (§ 2 Abs. 3 JArbSchG)
Ärztliche Erstuntersuchungnicht nötig bei geringfügiger oder höchstens zweimonatiger Beschäftigung mit leichten Arbeiten (§ 32 Abs. 2 JArbSchG)
Mindestlohngilt nicht für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 MiLoG)

Auch ohne Mindestlohnpflicht ist ein fairer Stundenlohn ein gutes Signal. Und bei Minderjährigen sollten die Eltern Bescheid wissen und einverstanden sein – ein Arbeitsverhältnis braucht ihre Zustimmung (§ 113 BGB).

Checkliste für einen fairen Probetag

  1. Form festlegenEntscheiden Sie vorher: Nur schnuppern oder wirklich mitarbeiten? Danach richten sich Lohn, Anmeldung und Ablauf.
  2. Kurz haltenEin paar Stunden reichen oft. Mehrere Tage am Stück sprechen eher für ein Arbeitsverhältnis.
  3. Schriftlich festhaltenDatum, Uhrzeit, Ablauf und ob bezahlt wird. Bei bezahlter Probearbeit: befristeten Vertrag vor Beginn unterschreiben.
  4. Anmelden, wenn nötigBei Mitarbeit: Anmeldung, in Gastro, Reinigung, Bau und Co. zusätzlich die Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn.
  5. Sicherheit klärenKurze Einweisung, passende Kleidung, keine gefährlichen Maschinen. Hygieneregeln im Lebensmittelbereich erklären.
  6. Feste AnsprechpersonJemand nimmt die Person in Empfang, erklärt und beantwortet Fragen.
  7. Zeitnah Rückmeldung gebenSagen Sie innerhalb weniger Tage zu oder ab – auch eine Absage ist fair.

Muster-Nachricht: Einladung zum Probetag

Viele Bewerber melden sich heute per Nachricht. Dann können Sie auch so einladen. Passen Sie die Angaben in eckigen Klammern an:

Muster-Nachricht

Hallo [Name], danke für Ihr Interesse! Wir würden Sie gern kennenlernen. Hätten Sie Lust auf einen Schnuppertag am [Tag, Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]? Sie schauen sich an, wie bei uns ein [Vormittag/Schicht] läuft, und können alle Fragen stellen. Bitte bequeme, geschlossene Schuhe anziehen. Fragen Sie einfach nach [Ansprechperson]. Fahrtkosten erstatten wir. Passt der Termin für Sie? Viele Grüße, [Ihr Name], [Betrieb]

Planen Sie stattdessen einen bezahlten Probetag? Dann nennen Sie den Stundenlohn gleich mit, zum Beispiel „Der Probetag wird mit [x] € pro Stunde bezahlt.“ Tipps für die passende Anzeige finden Sie unter Stellenanzeige für Aushilfen schreiben.

Bewerber für den Probetag finden

Bevor es einen Probetag gibt, brauchen Sie Menschen, die sich melden. Mit jobsdm geht Ihre Stelle per WhatsApp an Leute aus Ihrer Umgebung, die sich für Ihre Branche und Art von Job angemeldet haben. Wer Interesse hat, antwortet und wird mit Ihnen verbunden – mehr auf Für Betriebe.

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Häufige Fragen

Muss ich einen Probetag bezahlen?

Das hängt davon ab, was passiert. Schaut die Person nur zu, ohne Arbeitspflicht und ohne Ihre Anweisungen, ist ein Schnuppertag in der Regel unbezahlt möglich. Arbeitet sie nach Ihren Anweisungen mit, liegt meist ein Arbeitsverhältnis vor – dann gilt der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026).

Wie lange darf ein unbezahlter Schnuppertag dauern?

Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Fachbeiträge sprechen meist von wenigen Tagen, höchstens etwa einer Woche. Je länger und je mehr die Person mitarbeitet, desto eher werten Gerichte das als Arbeitsverhältnis.

Ist ein Bewerber am Probetag unfallversichert?

Wenn er mitarbeitet, oft ja. Das Bundessozialgericht hat 2019 einen Bewerber an einem unbezahlten Probetag als „Wie-Beschäftigten“ eingestuft und Unfallversicherungsschutz bejaht (Az. B 2 U 1/18 R). Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des Betriebs.

Muss ich Probearbeit anmelden?

Wenn die Person mitarbeitet und damit beschäftigt ist, ja – oft als kurzfristiger Minijob. In Branchen wie Gastronomie, Gebäudereinigung oder Bau ist zusätzlich eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn nötig (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Ein reiner Schnuppertag muss nicht angemeldet werden.

Darf ich mit Arbeitslosen einen Probetag machen?

Ja, aber am besten über eine Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG). Sie muss vorher von Agentur für Arbeit oder Jobcenter genehmigt werden. Die Person bekommt weiter ihre Leistungen, Sie zahlen keinen Lohn. Die MAG dauert höchstens sechs Wochen, in Ausnahmefällen zwölf.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.